Monat: September 2021

Theudelinde, Goldhühner und die Plejaden Zu den Zeiten bis 614, Teil 2

von Heribert Illig

Theudelindes Tod wird in den Jahren 626, 627 oder 628 angesetzt. Steht ihr Sarkophag noch in jenem Dom zu Monza, dessen Vorgängerbau sie gegründet haben soll? Ja, es gibt einen aufgeständerten ‚Fleischfresser‘, wie die Griechen despektierlich die Steinsärge nannten. Doch dem steht eine Überlieferung entgegen: 1308 wurde ihr Grab geöffnet, das sich jedoch unter Bodenniveau befunden hat. Nun erst dürfte eine Umbettung in den antiken Sarkophag erfolgt sein. Die Überlieferung will auch wissen, dass Theudelinde, ihr bereits verstorbene Gatte Agilulf († 615/16) und ihr Sohn Adaloald († 626/28) gemeinsam bestattet worden seien. Sichere Kunde gibt es nur von der Sarkophag-Öffnung im Jahr 1941. Sie erbrachte eine eiserne Lanzenspitze, wenige Beschlagstücke, ein Tongefäß und diverse Niete. Günter Haseloff [374] stellt fest: „Die im Sarkophag gefundene Lanzenspitze spricht eindeutig für eine männliche Bestattung“, ein menschlicher Zahn verweist auf ein jugendliches Individuum, doch für Theudelinda spricht nur die schriftliche Überlieferung. Gleichwohl fällt Haseloff dieses Urteil:

„Es darf daher als sicher gelten, daß in dem Sarkophag Theodelinda und Adaloald bestattet waren, während sich für Agilulf kein unmittelbarer Beweis erbringen läßt.“ [ebd.]

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Theudelinde und das Ende der Arianer. Zu den Zeiten bis 614, Teil 1

von Heribert Illig

Bis heute gibt es zum Verschwinden der arianischen Christen manch skurrile Meinung. So äußert sich Saskia Kerschbaum zu den katholischen Franken, als wären sie arianisch gewesen: „Die anderen arianischen Reiche gingen im Laufe des 7. Jahrhunderts unter.“ Oder laut Historischem Lexikon der Schweiz ist der Arianismus „im Abendland noch bis ins 7. Jh. belegt“ [hls]. Obendrein hätte Bonifaz von Papst Gregor II. noch 722, also im 8. Jh. den Auftrag erhalten, nicht nur heidnischen und iroschottischen Glauben, sondern auch arianische Traditionen zu beseitigen [Ökum. Heilig]. Nun weiß man nur selten, ob ein ganzes Volk seinen Glauben gewechselt hat; aber bei den Germanen zählt die Konversion des Königs, gewissermaßen pars pro toto oder auch: cuius regio, eius religio.

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